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Wenn Sie frei von Beschwerden sind und der Zahnarzt Ihnen nicht zu kürzeren Zeitintervallen des Zahnarztbesuches geraten hat, gilt die allgemeine Faustregel, dass Sie zwei mal jährlich ein Check, eingenommen der Zahnreinigung, erfolgen sollte. Das Führen eines Bonusheftes ist nach wie vor Usus, da der alljährliche Stempel zur Durchsicht für Sie bares Geld bedeuten könnte: Bei anstehendem Zahnersatz, bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil. Je lückenloser Ihr Bonusheft geführt ist, desto höher fällt die prozentual errechnete Bezuschussung der Kasse aus. Beständigkeit zahlt sich hierbei wirklich aus und größere dentale Versäumnisse bleiben zudem aus.